Anforderung einer ordentliche Rechnung nach § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz

Die Tagungsgebühren für die DPG-Frühjahrstagung sind von der Mehrwertsteuer befreit und ein Zahlungsbeleg (Quittung ohne Mehrwertsteuer) über die entrichtete Gebühr wird allen Teilnehmer:innen vor Ort beim Check-In im Tagungsbüro ausgehändigt. Sollte dennoch eine ordentliche Rechnung (nach § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz) notwendig sein, übermitteln Sie bitte alle erforderlichen Informationen die zur Rechnungsstellung benötigt werden über das nachstehende Formular.

Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Universität/Ihrer Forschungseinrichtung/Ihrem Arbeitgeber wie die Rechnung korrekt zu adressieren ist und übermitteln Sie uns ausschließlich diese Daten.

Rechnungen werden von uns per E-Mail und nur an Teilnehmer:innen versendet die bereits zur Tagung registriert sind.

Sollten Sie Rechnungen für mehrere Teilnehmer:innen benötigen, wenden Sie sich bitte an Beatrice Hensel ().